Abschnitt 3: Darstellung

Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes

Ein Unternehmen, das einen den IFRS für NPAE entsprechenden Abschluss aufstellt, hat diese Tatsache ausdrücklich im Anhang anzugeben.

Unternehmensfortführung

Grundsätzlich ist von der Unternehmensfortführung auszugehen. Es ist solange von der Unternehmensfortführung auszugehen, bis die Geschäftsleitung beabsichtigt, den Unternehmensbetrieb einzustellen oder die Fortführung keine realistische Alternative mehr darstellt. Sofern eine Abkehr von der Fortbestehensprognose erfolgt, ist dies, und der Grund dafür im Anhang anzugeben.

Häufigkeit der Berichterstattung

Ein Abschluss ist mindestens jährlich aufzustellen. Sofern sich die Berichtsperiode ändert, ist dies und den Grund dafür im Anhang anzugeben.

Darstellungsstetigkeit

Die Darstellung des Ausweises von Posten sind von einer Periode zur nächsten beizubehalten. Ausnahmen gelten nur wenn sich entweder

  • das Tätigkeitsfeld des Unternehmens ändert oder es sich zeigt, daß eine Änderung zu einer angemesseneren Darstellungsweise führt oder

  • dieser Standard expilzit eine Änderung der Darstellungsweise vorschreibt.

Sofern die Posten umgegliedert werden, sind grundsätzlich auch die Vorjahresposten anzupassen. Die Vergleichsinformationen umfassen die Bilanz, die GuV, die Eigenkapitalveränderungsrechnung, die Kapitalflussrechnung und den Anhang des Vorjahres.

Wesentlichkeit und Zusammenfassung von Posten

Jede wesentliche Gruppe ähnlicher Posten ist im Abschluss gesondert darzustellen.

Vollständiger Satz an Abschlussbestandteilen

Der Abschluss besteht aus:

  • Bilanz
  • Gewinn- und Verlustrechnung
  • Eigenkapitalveränderungsrechnung
  • Kapitalflussrechnung und
  • Anhang

Identifikation der Abschlussbestandteile

Alle Abschlussbestandteile und die Anhangangaben sind eindeutig zu identifizieren. Zusätzlich sind folgende Informationen erforderlich:

  • der Name des berichtenden Unternehmens
  • ob der Abschluss das einzelne Unternehmen oder einen Konzern betrifft
  • die Periode und das Endes der Periode auf die sich der Abschluss bezieht
  • die Berichtswährung
  • Angaben zu Rundungen.