Abschnitt 4: Bilanz

Zweck

Die Bilanz ist die zeitpunktbezogene Darstellung der Vermögenswerte, der Schulden und des Eigenkapitals eines Unternehmens.

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Informationen, die in der Bilanz darzustellen sind

Es sind zumindest die folgenden Posten darzustellen:

  • Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

  • Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen

  • Finanzielle Vermögenswerte

  • Vorräte

  • Sachanlagen

  • Immaterielle Vermögenswerte

  • Biologische Vermögenswerte

  • nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzinvestitionen

  • die Summe der langfristigen Vermögenswerte, die als zur Veräußerung gehalten klassifiziert werden, und der Vermögenswerte, die zu einer als zur Veräußerung gehalten klassifizierten Veräußerungsgruppe gehören

  • Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten

  • Finanzielle Verbindlichkeiten

  • Schulden und Ansprüche aus Ertragsteuern

  • Latente Steuerverbindlichkeiten und latente Steueransprüche

  • Rückstellungen

  • Minderheitenanteile

  • Eigenkapital

Zusätzliche Posten, Überschriften und Zwischensummen sind in die Bilanz aufzunehmen, wenn sie für die Vermögens- und Finanzlage relevant sind. Eine feste Gliederungsreihenfolge ist nicht vorgeschrieben. Die Gliederung kann bei Bedarf erweitert werden.

Unterscheidung in kurz- und langfristig

Kurz- und langfristige Vermögenswerte sowie kurz- und langfristige Schulden sind als getrennte Gliederungsgruppen darzustellen. Eine Ausnahme gilt, sofern eine Darstellung nach Liquidität verlässlicher und relevanter ist.

Ein Vermögenswert ist als kurzfristig einzustufen, wenn:

  • innerhalb des normalen Verlaufs des Geschäftszyklus die Realisation des Vermögenswerts erwartet oder dessen Verkauf oder Verbrauch beabsichtigt wird

  • der Vermögenswert primär zu Handelszwecken gehalten wird

  • die Realisation des Vermögenswerts innerhalb von zwölf Monaten nach dem Ende der Berichtsperiode erwartet wird oder

  • es sich um Zahlungsmittel oder Zahlungsmitteläquivalente handelt

Alle anderen Vermögenswerte sind als langfristig zu klassifizieren. Grundsätzlich beträgt der normale Geschäftszyklus zwölf Monate.

Eine Schuld ist als kurzfristig einzustufen, wenn:

  • die Tilgung der Schuld innerhalb des gewöhnlichen Verlaufs des Geschäftszyklus erwartet wird

  • die Schuld primär zu Handelszwecken gehalten wird

  • die Tilgung der Schuld innerhalb von zwölf Monaten nach dem Ende der Berichtsperiode erwartet wird oder

  • kein uneingeschränktes Recht zur Aufschiebung der Erfüllung der Verpflichtung um mindestens zwölf Monate nach dem Ende der Berichtsperiode besteht

Ein Unternehmen hat alle anderen Schulden als langfristig einzustufen.