Abschnitt 4: Bilanz
Zweck
Die Bilanz ist die zeitpunktbezogene Darstellung der Vermögenswerte, der Schulden und des Eigenkapitals eines Unternehmens.
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Informationen, die in der Bilanz darzustellen sind
Es sind zumindest die folgenden Posten darzustellen:
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen
Finanzielle Vermögenswerte
Vorräte
Sachanlagen
Immaterielle Vermögenswerte
Biologische Vermögenswerte
nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzinvestitionen
die Summe der langfristigen Vermögenswerte, die als zur Veräußerung gehalten klassifiziert werden, und der Vermögenswerte, die zu einer als zur Veräußerung gehalten klassifizierten Veräußerungsgruppe gehören
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten
Finanzielle Verbindlichkeiten
Schulden und Ansprüche aus Ertragsteuern
Latente Steuerverbindlichkeiten und latente Steueransprüche
Rückstellungen
Minderheitenanteile
Eigenkapital
Zusätzliche Posten, Überschriften und Zwischensummen sind in die Bilanz aufzunehmen, wenn sie für die Vermögens- und Finanzlage relevant sind. Eine feste Gliederungsreihenfolge ist nicht vorgeschrieben. Die Gliederung kann bei Bedarf erweitert werden.
Unterscheidung in kurz- und langfristig
Kurz- und langfristige Vermögenswerte sowie kurz- und langfristige Schulden sind als getrennte Gliederungsgruppen darzustellen. Eine Ausnahme gilt, sofern eine Darstellung nach Liquidität verlässlicher und relevanter ist.
Ein Vermögenswert ist als kurzfristig einzustufen, wenn:
innerhalb des normalen Verlaufs des Geschäftszyklus die Realisation des Vermögenswerts erwartet oder dessen Verkauf oder Verbrauch beabsichtigt wird
der Vermögenswert primär zu Handelszwecken gehalten wird
die Realisation des Vermögenswerts innerhalb von zwölf Monaten nach dem Ende der Berichtsperiode erwartet wird oder
es sich um Zahlungsmittel oder Zahlungsmitteläquivalente handelt
Alle anderen Vermögenswerte sind als langfristig zu klassifizieren. Grundsätzlich beträgt der normale Geschäftszyklus zwölf Monate.
Eine Schuld ist als kurzfristig einzustufen, wenn:
die Tilgung der Schuld innerhalb des gewöhnlichen Verlaufs des Geschäftszyklus erwartet wird
die Schuld primär zu Handelszwecken gehalten wird
die Tilgung der Schuld innerhalb von zwölf Monaten nach dem Ende der Berichtsperiode erwartet wird oder
kein uneingeschränktes Recht zur Aufschiebung der Erfüllung der Verpflichtung um mindestens zwölf Monate nach dem Ende der Berichtsperiode besteht
Ein Unternehmen hat alle anderen Schulden als langfristig einzustufen.